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Halteverbotszone für Ihren Umzug

Das aufstellen der Schilder für eine Halteverbotszone ist Genehmigungspflichtig!

Halteverbotszone UmzugHalteverbotszonen erleichtern die Arbeit und garantieren Ihnen einen geordneten Umzugsablauf!

Auf Ihren Wunsch richten wir an der Be- und/oder Entladestelle Halteverbotszonen ein, um am Umzugstag den nötigen Platz für unser(e) Umzugsfahrzeug(e) freizuhalten, wenn die Verkehrs- und Parkplatzsituation dies erfordert. Um die entsprechende Genehmigung durch die zuständigen Behörden und das Aufstellen und Entfernen der Schilder gewährleisten zu können, benötigen wir eine Vorlaufzeit von ca. 1 Woche innerhalb Berlins, ca. 2 Wochen innerhalb Deutschlands.

Halteverbotszonen und der organisatorische Ablauf:

Halteverbotszone - Wann? Wo?

  • Bitte teilen Sie uns mit, wann und wo Sie eine Beschilderung wünschen.
  • Wir kümmern uns um die Anmeldung der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde in Ihrem Namen.
  • Wir richten die Halteverbotszone ein und stellen die Halteverbotsschilder auf. Zum vereinbarten Zeitpunkt holen wir die Beschilderung wieder ab.

Gebühren für Ihre Halteverbotszone

Die Gebühren richten sich nach der für die Genehmigung zuständigen Behörde, die Kosten nach dem Ort der Aufstellung.

Sollte am Umzugstag dennoch im Bereich der Halteverbotszone geparkt und somit der bevorstehende Umzug behindert werden, haben wir die Möglichkeit, durch das Herbeirufen der POLIZEI eine Umsetzung des störenden Fahrzeuges auf Kosten des Halters zu veranlassen. Somit ist für den sicheren Ablauf des Umzugs gesorgt!