Die wesentlichen Bestandteile, die Sie bei Ihrem Umzug berücksichtigen sollten, ist das rechtzeitige Um-, Ab- bzw. Anmelden bei bestimmten Institutionen, Vereinen, Ämtern und Behörden.
Hier sollten Sie rechtzeitig anfangen und am besten unter Zuhilfenahme unserer Umzugscheckliste nach dem Abhakprinzip vorgehen.
Jedes Bundesland hat eine eigene Webpräsenz (Homepage). Schauen Sie doch mal vorbei. Hier werden meist nützliche Informationen bereitgestellt und weiterführende Links angeboten, die Ihnen Ihren Umzug erleichtern.
Notieren Sie sich alle aktuellen Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) und informieren Sie den jeweiligen Anbieter rechtzeitig vor dem bevorstehenden Umzug, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten.
Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland sollten Sie rechtzeitig (4 Wochen) vorher eine Zweigstelle am Zuzugsort aufsuchen, um den bevorstehenden Umzug (Kontowechsel) durchzuführen. Zu ändern sind hier insbesondere Kreditkarten, Schecks, Daueraufträge, Wertfächer, Postfächer etc.
Nennen Sie Ihrer Versicherung Ihre neue Anschrift und bitten Sie um Adressänderung: Hausratversicherung, Lebensversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Kranken- und Unfallversicherung etc. Überprüfen Sie vor allem, ob die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung noch für die neuen Wohnräume ausreicht.
Wer Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, sollte rechtzeitig seine neue Adresse und evtl. weitere geänderte Daten an die zuständige Agentur für Arbeit übermitteln. Sollte nach dem Umzug eine andere Agentur für Sie zuständig sein, wird Ihre Akte automatisch überstellt. Bedenken Sie aber, dass bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe Ihrer Daten eine Leistungseinbuße (Zahlungseinstellung) erfolgen könnte. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter!
Informieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt schriftlich über Ihren bevorstehenden Umzug (Steuernummer nicht vergessen). Sollten Sie nur innerorts umziehen, reicht die Angabe der neuen Anschrift mit der nächsten Steuererklärung. Für Unternehmen ist das Ummelden besonders wichtig - hier ändert sich aufgrund des Firmenstandorts die Steuernummer!
Spätestens eine Woche nach Ihrem Umzug müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Meldehörde (Bürgeramt / Bürgerbüro) anmelden bzw. ummelden. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich. In jedem Schreibwarenladen erhalten Sie spezielle Vordrucke für Ihre Ummeldung bzw. Anmeldung!
Der Nachsendeantrag stellt sicher, dass Postsendungen, die an Ihre alte Adresse gesandt werden, automatisch an Ihre neue Anschrift weitergeleitet werden. Der Nachsendeservice der Deutschen Post kann wahlweise für 6 oder 12 Monate genutzt werden und ist selbstverständlich kostenpflichtig. Vergessen Sie nicht, den Nachsendeantrag 2 bis 3 Wochen vor dem Umzug bei der Post einzureichen.
Denken Sie auch an Vereinsmitgliedschaften, Wartungsverträge, Zeitungsabbos, ADAC, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Kirche, Verwandte, Freunde etc.